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Barrierefreie Website:
Gilt das BFSG für Sie?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Viele Betriebe sind verunsichert, ob ihre Website jetzt barrierefrei sein muss. Für die meisten kleinen Betriebe lautet die Antwort: wahrscheinlich nicht verpflichtend, aber trotzdem sinnvoll.

Von Tim JungeblutOktober 20266 Min. Lesezeit
Ältere Inhaberin in ihrem Laden

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob das Gesetz für Ihren Betrieb gilt, hängt vom Einzelfall ab.

Worum es geht

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Für Websites betrifft das vor allem sogenannte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen, etwa ein Onlineshop oder eine Buchung mit Bezahlung.

Für wen es gilt und wer ausgenommen ist

  • Betroffen sind in erster Linie Unternehmen, die Verbrauchern online einen Vertragsabschluss ermöglichen.
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • Reine Informationsseiten, die einen Betrieb vorstellen und auf Telefon oder Kontaktformular verweisen, sind nach überwiegender Auffassung meist nicht erfasst. Sobald Kunden online buchen und bezahlen können, sollten Sie genauer hinsehen.

Bei Verstößen sind Bußgelder bis 100.000 € vorgesehen. Zuständig für die Überwachung sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Was barrierefrei konkret heißt

Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, über die europäische Norm EN 301 549. Im Alltag bedeutet das vor allem:

  • Texte mit ausreichendem Kontrast und skalierbarer Schrift
  • Alternativtexte für Bilder, die Inhalte transportieren
  • Bedienung komplett per Tastatur, mit sichtbarem Fokus
  • Formulare mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen
  • Eine saubere Gliederung mit Überschriften, damit Screenreader sich zurechtfinden
  • Videos mit Untertiteln, wenn darin gesprochen wird

Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt

Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen. Sie hilft älteren Kunden, Menschen mit dem Handy in der Sonne und jedem, der es eilig hat. Und vieles davon, etwa klare Überschriften, gute Kontraste und beschriftete Formulare, mögen auch Suchmaschinen. Wir bauen unsere Websites deshalb grundsätzlich mit diesen Punkten im Blick.

?Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Muss meine Handwerker-Website barrierefrei sein?

Wenn Ihre Website Ihren Betrieb vorstellt und Kunden per Telefon oder Formular Kontakt aufnehmen, ist sie meist nicht vom BFSG erfasst. Bei Onlineshops oder Buchung mit Bezahlung sollten Sie es prüfen lassen. Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten und bis zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Seit wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025.

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